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30.01.2015

Bebauungsplan Wilhelmshöhe nicht gerichtsfest

Der Bebauungsplan Wilhelmshöhe wird einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Seine Begründung ist laut Baugesetzbuch unzulässig. DIE LINKE fordert daher, die Notbremse zu ziehen und das Bebauungsplanverfahren zu stoppen.

Bebauungspläne müssen städtebaulich begründet werden. Drohende Verluste einer städtischen Tochter sind kein solcher Grund. Sie dürfen daher nicht für die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheidend sein. Genau das ist aber beim Bebauungsplan 243 (Wilhelmshöhe) der Fall. Das lässt sich anhand öffentlicher Ausschussunterlagen leicht belegen. Die Stadt Velbert steht damit vor Gericht auf verlorenem Posten. Andere Kommunen haben vergleichbare Verfahren bereits verloren.

Bezirksausschussvertreter Michael Alfermann: „Die Stadt sollte hier nicht darauf warten, von einem Kläger vorgeführt zu werden. Denn Kläger wird es geben, daran braucht man nach der jahrelangen Auseinandersetzung um die Wilhelmshöhe nicht zu zweifeln. Die Kosten und die Peinlichkeit eines verlorenen Gerichtsverfahrens sollten wir uns sparen.”

Darum hat DIE LINKE für den Bezirksausschuss am kommenden Mittwoch beantragt, das Bebauungsplanverfahren zu stoppen und eine Exit-Strategie zu erarbeiten.

Quellen:

Einspruch des Bürgermeisters vom 09.02.2006 gegen den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 07.02.2006 zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Wilhelmhöher Straße (Vorlage 18/2006).

Die öffentlichen Niederschriften zum Bezirksausschuss Langenberg vom 08.03.2006, dem Rat vom 07.03.2006 und der Vorgang 148/2006.

Ein Urteil vom 27.07.2001 zu einem vergleichbaren Fall.