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15.06.2010

Bürgerentscheide in Zukunft schwieriger

Bürgerbeteiligung - ein nicht ganz notwendiges Übel? Anders ist das nun vorgebrachte Ansinnen der Stadtverwaltung Velbert kaum zu verstehen: Die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit regulären Wahlen soll per Satzung fast unmöglich gemacht werden.

Man sollte dem mündigen Bürger schon zutrauen, dass er einen Bürgerentscheid und eine Wahl auseinanderhalten kann. Eigentlich war man sich darin auch immer einig. An der Rechtslage hat sich seit 2004 nichts Wesentliches geändert. Daher ist es bis heute gängige Praxis, Bürgerentscheide mit Wahlen zusammenzulegen und so dem Steuerzahler jedes Mal zehntausende Euro zu sparen. Gut ist auch, dass die Beteiligung an Wahl und Bürgerentscheid dadurch steigt. Eine rundum gelungene Sache im Dienste der Demokratie also. Zuletzt wurden im Mai dieses Jahres drei Bürgerentscheide (in Lüdenscheid, Neunkirchen-Seelscheid und Recke) mit der Landtagswahl zusammengelegt. Niemand hatte Einwände. Also alles in Ordnung?

Offenbar nicht, wenn man die velberter Stadtverwaltung fragt. Dort sah man sich aufgrund einer informellen E-Mail Anfrage beim Innenministerium NRW veranlasst, eine folgenschwere Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in Angriff zu nehmen. Ein nicht näher genannter Vertreter des Ministeriums gab an, dass es in dieser Hinsicht zwar keine gesetzliche Regelung gäbe, dass es aber empfehlenswert sei, Bürgerentscheide und Wahlen möglichst zu trennen. Die Stadtverwaltung will nun, dass Bürgerentscheide in völlig getrennten Wahllokalen, von anderen Wahlhelfern und anderen Wahlvorständen durchgeführt werden. Die Konsequenzen dieser Maßnahme gesteht die Stadtverwaltung auch freimütig ein: Weil es ohnehin schwierig ist, genug Wahllokale und Wahlhelfer für eine Wahl zusammenzubekommen, wäre die gleichzeitige Durchführung eines Bürgerentscheids praktisch unmöglich. Eine Kostenersparnis wäre durch eine Zusammenlegung ebenfalls nicht mehr zu erwarten.