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03.03.2006

Bürgerinitiative hört Politiker

Am Donnerstag, den 02.03.2006 lud die Bürgerinitiative gegen die Bebauung der Wilhelmshöhe in die dortige Gaststätte geladen, um die Vertreter aller im Rat vertretenen Parteien zur geplanten Bebauung zu befragen. Gekommen waren alle und erhielten, nachdem Herr Höfert nocheinmal ein kurzen Abriß der bißherigen Geschehnisse rund um die Wilhelmshöhe gegeben hatte, in der Reihenfolge ihrer Rückmeldungen das Wort. Also SPD, Linkspartei.PDS, CDU, velbert anders, Grüne, FDP und UVB. Hierbei wurde klar, daß diejenigen Grupierungen, die schon vor der Kommunalwahl gegen die Bebauung gewesen waren, also Linkspartei.PDS, SPD, Grüe, UVB das Projekt auch weiterhin ablehnen und zwar mit dem Verweis auf die städtebauliche Unsinnigkeit einer Bebauung dort. Dementgegen sprachen sich CDU und velbert anderd sowie die FDP aus, mit der Argumentation, daß das Gelände im Gebietsentwicklungsplan als Wohngebiet ausgewiesen sei und nur so die Städtische Tochter EVV (Eigentumsverwertungsgesellschaft) vor dem Konkurs gerettet werden könne. Bei letzterem sprach sich insbesondere Herr Kanschat für ein weg mit Schaden, aber weg aus. Ein weiteres Thema war die Entstehung der Bebauung und der Ankauf der Fläche durch die EVV. Hierbei kritisierten einige Redner, daß hier die EVV sachzwänge erzeugt hätte, die eine Vernünftige Diskussion im Keim zu erstiegen suchten. Insbesondere Herr Alfermann als Vertreter der Linkspartei.PDS sah in der Konstruktion der städtischen Gesellschaften ein Grundübel, welches der Verwaltung ermögliche Politik zu machen unter Ausschluß weiter Teile des Rates. Deshalb seine Forderung nach Mittel und wegen zu suchen, diese unter die Kontrolle des gesammten Rates zu stellen, oder aufzulösen. Wie es weiter geht mit der Wilhelmshöhe wird sich nächsten Dienstag auf der Sitzung des Rates entscheiden, welcher über einen Einspruch von Bügermeister Stefan Freitag gegen einen die Bebauung ablehnenden Beschluß im Umwelt- und Planungsausschuß zu entscheiden hat. Da aber CDU und Velbert anders einen gemeinsamen Antrag zur Bebauung der EVV-Fläche gestellt haben, ist mit der Zustimmung des Rates zur Bebauung zu rechnen.